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Übertritt an die 6-stufige Realschule

Schuleinschreibung

In die Jahrgangsstufe 5 treten in der Regel Schülerinnen der 4. Klasse einer Grundschule oder Schülerinnen der 5. Klasse einer Hauptschule ein. Es gelten dabei die Regelungen der Realschulordnung.


Die Eignung für Schülerinnen aus der 4. Jahrgangsstufe liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,66 beträgt. Sonst muss der Probeunterricht in den Fächern Mathematik und Deutsch besucht werden.
Als bestanden gilt der Probeunterricht mit mindestens den Noten 3 und 4.
Es können auch Schülerinnen aufgenommen werden, die in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und deren Erziehungsberechtigte dies beantragen.
Die Schülerinnen aus der 5. Klasse einer Mittelschule benötigen einen Schnitt von 2,5 in Deutsch und Mathematik.
Über die Aufnahme entscheidet letztendlich die Schulleitung.

Einschreibung:
Mittwoch, den 03. Mai 2017 von 14 Uhr bis 18 Uhr

Probeunterricht:
Dienstag, den 16. Mai bis Donnerstag, den 18. Mai 2017

Erfassungsbogen
Schulflyer