FAQs
Häufig gestellte Fragen
Versäumte Leistungsnachweise werden am Freitag Nachmittag nachgeschrieben.
Beginn ist jeweils um 13:30 Uhr. In der Regel ist der Raum für Nachholschulaufgaben, das Lernatelier.
Durch die Fachlehrkraft wird der genaue Termin bekanntgegeben.
Weitere Informationen müssen ebenso bei der jeweiligen Lehrkraft eingeholt werden.
Das Sekretariat kann keine speziellen Auskünfte geben.
Falls der Bus/Zug nicht kommt, soll auf den Nächsten gewartet werden. Allgemein gilt auch dann Schulpflicht.
Wenn die Wartezeit nicht im Verhältnis zu den Witterungsbedingungen steht, sollen Fahrgemeinschaften gebildet werden.
Ziel ist der Besuch des Unterrichts. Versäumnisse durch das Fernbleiben gehen zu Lasten der Schülerin.
Ja, Befreiungsanträge vom Unterricht müssen möglichst zeitnah vorab bei der Schulleitung schriftlich vorliegen und von dieser genehmigt werden. Wenn möglich sollen Arztbesuche auf den Nachmittag gelegt werden.
Nein, unsere Schülerinnen müssen nicht getauft sein oder werden. Jedoch bieten wir ausschließlich katholischen oder evangelischen Religionsunterricht und keinen Ethikunterricht an. Jede Schülerin muss sich also entscheiden, an welchem Religionsunterricht sie teilnimmt.
Aufgrund des großen Einzugsgebiet der Schule gelangen Schülerinnen mit verschiedensten Schulbussen, Linienbussen, dem Zug oder anderweitig zur Schule. Die Fahrtzeiten liegen teilweise über einer Stunde. Aufgrund des Schulwegkostenfreiheitsgeseztes fallen keine Kosten für den Schulweg an unsere staatlich anerkannte Schule an. Fahrpläne können auf der Seite des Landratsamts Landsberg unter Formulare eingesehen werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.