Übertrittsbedingungen
in die 5. Klasse
Schülerinnen von der 4. Klasse Grundschule, der 5. Klasse Mittelschule aber auch der 5. Klasse Gymnasium können in die 5. Klasse Realschule übertreten. Auch von Privatschulen wie der Montessori- oder Waldorfschule ist ein Übertritt möglich. Prinzipiell ist das Notenbild des Übertrittszeugnis entscheidend. Es gibt aber auch die Möglichkeit des Probeunterrichts, falls der Notenschnitt nicht erreicht wurde.
Ausführliche und aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Realschulen Bayerns oder des Kultusministeriums Bayerns. Wenn Sie die Links anklicken, gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Seiten.
Als sog. Privatschule können im Einzelfall zusätzliche Aufnahmebedinungen gelten.
in höhere Jahrgangsstufen
Auch ein Übertitt in höhere Jahrgangsstufen der Realschule ist möglich. Dort sind neben den rechtlichen Übertrittsbedingungen die besondere Stundentafel (Unterrichtsfächer) der Realschule sowie unsere Aufnahmebedingungen als Privatschule zu beachten. Ein Beratungsgespräch ist Voraussetzung.
Ausführliche und aktuelle Informationen finden Sie dazu auch auf der Website der Realschulen Bayerns oder des Kultusministeriums Bayerns. Wenn Sie die Links anklicken, gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Seiten.