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LRS

Lese-Rechtschreib-Störung

Die Anerkennung einer Lese- und Rechtschreibstörung erfolgt durch den für uns zuständigen Schulpsychologen. An der Grundschule gültige Gutachten haben an der Realschule vorerst keine Gültigkeit und müssen durch den Schulpsychologen der Realschule überprüft werden.



Falls Sie für die Realschule eine neue Testung beantragen oder ein bereits vorhandenes Gutachten der Grundschule vom Schulpsychologen der Realschule bestätigen lassen wollen, geben Sie das bitte bei der Anmeldung bekannt.