Schulweg
Kostenfreiheit des Schulwegs
Die Kosten der Beförderung zu unserer Schule übernimmt der Landkreis Ihres Wohnortes. Dies gilt aufgrund des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs. Dies gilt auch, wenn Ihr Wohnort – in einem gewissen Rahmen – näher an einer anderen staatlichen Schule liegt. Dieses Gesetz ist wirksam, da wir eine staatlich anerkannte Schule sind und keine Klassen höher als der 10. Jahrgangsstufe führen.
Schulweg
Informationen und Ansprechpartner zur Schülerbeförderung (Landratsamt Landsberg) finden Sie auf der entsprechenden Seite des Landratamts.
Alle Fahrpläne finden Sie auf der Seite des LVG unter Regionalbus.
Bitte informieren Sie sich außerhalb des Landkreises beim entsprechenden Landratsamt.
Das Landratsamt Landsberg hat eine Übersicht mit Fahrplänen veröffentlicht, die für unsere Schule relevant sind.
Schülerinnen, die mit dem Zug 985 zur Schule fahren und ab Geltendorf einsteigen, nehmen ab dem Schuljahr 23/24 den Zug, der um ca. 7:30 Uhr in Dießen ankommt.
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